Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19.10.2025

1. Geltung

Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Strobl & Schmidtke Elektrotechnik GmbH gegenüber Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentlichen Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche, telefonische oder elektronische Auftragserteilung sowie unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Angebotsdatum.

3. Leistungen

Die Strobl & Schmidtke Elektrotechnik GmbH erbringt Leistungen im Bereich der Elektrotechnik. Dazu zählen insbesondere die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung elektrotechnischer Anlagen, Systeme und Komponenten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Wir behalten uns vor, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Projekten behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Für Materialbestellungen vor Projektbeginn können pauschale Abschlagsrechnungen gestellt werden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen vor.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.

6. Haftung, Gewährleistung und Garantie

Haftung
Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Gewährleistung und Garantie
Für Bauleistungen im Sinne des § 634a BGB (z. B. Elektroinstallationen, Unterputz-Arbeiten, Leitungsverlegungen, Zähleranlagen) gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme. Für gelieferte Geräte und Komponenten, die nicht Bestandteil der Bauleistung sind (z. B. Leuchten, Steckgeräte, Wechselrichter, Batteriespeicher, Wallboxen, Steuergeräte usw.), gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
Sofern Hersteller eigene Garantien gewähren (z. B. 10 Jahre Herstellergarantie auf Wechselrichter oder Batterien), gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Wir treten diese Ansprüche an den Auftraggeber ab und unterstützen bei der Abwicklung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, sind jedoch nicht selbst Garantiegeber.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
– natürliche Abnutzung und Verschließteile,
– Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter,
– Software, Firmware und Cloud-Dienste von Herstellern,
– Folgeschäden durch Fremdprodukte oder Fremdinstallationen,
– Fremdleistungen und vom Auftraggeber bereitgestellte Komponenten,
– Änderung durch gesetzliche oder technische Vorgaben.

Wir übernehmen keine Haftung für Funktionsstörungen, die aus Änderungen der Herstellersoftware, Cloud-Schnittstellen oder Drittanbieter-Dienste resultieren.

7. Materialbereitstellung durch den Kunden

Stellt der Kunde Material bei, übernehmen wir keine Haftung für dessen Qualität, Funktionalität oder Kompatibilität. Etwaige Mehrkosten durch Verwendung von Fremdmaterialien trägt der Kunde.

8. Altgeräte und Entsorgung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir die Entsorgung von Altmaterialien und Altgeräten. Eine Entsorgungspflicht besteht jedoch nur bei ausdrücklicher Beauftragung.

9. Stornierungen und Terminverschiebungen

Stornierungen sowie Änderungen von bereits vereinbarten Terminen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten behalten wir uns vor, in Rechnung zu stellen.

10. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt – wie Naturkatastrophen, Lieferengpässen, Stromausfällen oder ähnlichen unvorhersehbaren Umständen – sind wir für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht befreit.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.suset.de/datenschutz.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Strobl & Schmidtke Elektrotechnik GmbH in Metzingen.

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