LED vs. Leuchtstoff: Wie viel sparen Sie wirklich?

📅 März 2025 👤 Strobl & Schmidtke Elektrotechnik
LED-Beleuchtung spart bis zu 70% Energiekosten. Aber was bedeutet das konkret für Ihre Rechnung? Mit unserem interaktiven Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie jährlich einsparen können – ob im Büro, Lager oder zu Hause.

Der große Vergleich: LED vs. Leuchtstoffröhren

Alte Technik

T8 Leuchtstoffröhre (150 cm)

  • ⚡ Verbrauch: ~58 Watt (inkl. EVG)
  • 💡 Lichtausbeute: ~90 lm/W (Systemlichtausbeute: ~65-70 lm/W inkl. EVG-Verluste)
  • ⏱️ Lebensdauer: ~12.000 Stunden
  • 🔄 Starts: Langsam, flackert
  • 🌡️ Wärmeentwicklung: Hoch
  • ⚠️ Quecksilber: Enthalten
~30 €/Jahr*
LED-Technik

T8 LED-Röhre (150 cm)

  • ⚡ Verbrauch: ~18 Watt
  • 💡 Lichtausbeute: ~160 lm/W
  • ⏱️ Lebensdauer: ~50.000 Stunden
  • 🔄 Starts: Sofort, ohne Flackern
  • 🌡️ Wärmeentwicklung: Gering
  • ✅ Quecksilber: Frei
~9 €/Jahr*
⚠️ Hinweis: Die genannten Kosten (~30 €/Jahr alt, ~9 €/Jahr LED) gelten bei ca. 1.500 Betriebsstunden/Jahr. Bei 4.000 h wären die Kosten ca. 84 € (alt) bzw. 26 € (LED). Die tatsächlichen Einsparungen hängen von Ihrem individuellen Strompreis und Nutzungsverhalten ab.

🧮 Interaktiver LED-Einspar-Rechner

Berechnen Sie Ihre persönliche Ersparnis bei Umstellung auf LED:

Ihre jährliche Ersparnis:

~450 €

CO₂-Einsparung: ~180 kg/Jahr

Amortisation: ~1,5 Jahre

Echte Beispiele aus der Praxis

Beispiel Vorher Nachher Einsparung
🚗 Autowerkstatt
24 Hallenstrahler
~1.730 €/Jahr ~517 €/Jahr ~1.213 €
📦 Lagerhalle
40 Industrieleuchten
~5.760 €/Jahr ~1.728 €/Jahr ~4.032 €
🏢 Büro
16 Deckenleuchten
~1.152 €/Jahr ~349 €/Jahr ~803 €

Annahmen für die Beispiele: ~2.500-3.000 Betriebsstunden/Jahr bei 36 ct/kWh. T8-Röhren 58W inkl. EVG-Verluste vs. LED 18W.

Häufige Fragen

Wie lange halten LED-Röhren?

Hersteller geben 50.000 Stunden an – das sind bei 8h/Tag über 17 Jahre. Für Gewerbe praktisch: 10-15 Jahre ohne Wechsel.

Kann ich LED-Röhren selbst einbauen?

Nur wenn der Hersteller die konkrete Kombination aus LED-Röhre und Vorschaltgerät ausdrücklich freigibt. Bei Umbau/Umverdrahtung (z. B. KVG/VVG-Bypass) darf die Ausführung nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Quellen (Stand: 2. März 2026):

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