§14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) sind Anlagen in der Niederspannung, deren Leistungsbezug aus dem Netz in Engpasssituationen reduziert werden kann. Grundlage sind §14a EnWG und die Festlegung der Bundesnetzagentur.
Betroffene Geräte (Anschlussleistung ⬎ 4,2 kW):
- Wärmepumpen – mit oder ohne Zusatzheizung
- Ladestationen (Wallboxen) – private Ladepunkte für E-Autos
- Elektrische Speicher – beim Laden aus dem Netz
- Anlagen zur Raumkühlung – z. B. größere Split-/Klimasysteme
Die 3 Module im Überblick
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat drei Module definiert. Über diese können sich Verbraucher an ihre Bedürfnisse anpassen und dabei von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Modul 1 ist das Standardmodell mit pauschaler Netzentgeltreduzierung. Die Leistung kann netzorientiert reduziert werden; ein vollständiges Abschalten ist für neue §14a-Anlagen nicht das Regelmodell.
- Pauschale Entlastung beim Netzentgelt
- Keine separate Messung nur für die SteuVE erforderlich
- In der Praxis das häufigste Einstiegsmodell
Modul 2 bietet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (laut BNetzA derzeit 60 %), setzt aber ein separates Messkonzept für die steuerbare Anlage voraus.
- 60 % Reduzierung des Arbeitspreises für das Netzentgelt
- Getrennte Verbrauchsmessung erforderlich
- iMSys/Netzbetreiber-Vorgaben prüfen
Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte (verfügbar seit 1. April 2025). Die Zeitfenster/Preisstaffeln werden vom Netzbetreiber vorgegeben, nicht individuell je Kunde verhandelt.
- Zusatz zu Modul 1
- Seit 01.04.2025 verfügbar
- Kombinierbar mit Modul 1
Übergangsregelungen & Zeitplan
Nicht alle Anlagen müssen sofort nachgerüstet werden. Die Rechtslage unterscheidet zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen:
Technische Anforderungen
1. Steuerbarkeit am Netzanschluss sicherstellen
Die Anlage muss technisch so eingebunden sein, dass netzorientierte Steuerung nach Vorgabe des Netzbetreibers möglich ist.
2. Messkonzept passend zum Modul auswählen
- Modul 1: Standardmessung ohne separate SteuVE-Messung möglich
- Modul 2: Separate Messung der SteuVE erforderlich
- Modul 3: Zeitvariable Entgelte als Zusatz zu Modul 1
3. Anmeldung & Inbetriebsetzung sauber dokumentieren
Die konkrete Anmeldung läuft je Netzbetreiber über definierte Prozesse/Portale. In der Praxis wird das häufig gemeinsam von Betreiber und eingetragenem Installationsbetrieb abgewickelt.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Drosselung?
Im Engpassfall wird der Netzbezug der SteuVE reduziert. Eigenerzeugung (z. B. PV) kann den Effekt im Betrieb abmildern, ändert aber nicht die netzseitige Steuerlogik.
Muss ich als Elektriker die Anmeldung vornehmen?
Je nach Netzbetreiberprozess: formal ist der Betreiber verantwortlich, praktisch erfolgt die technische Anmeldung häufig über den eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Fragen zu §14a EnWG?
Wir beraten Sie bei Planung, Anmeldung und technischer Umsetzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.
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